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Swiss Core – Betrug wahrscheinlich

Die Handelsplattform Swiss Core (swisscore.net) wirbt mit professionellem Trading, modernster Technologie und einer angeblich optimalen Handelsumgebung für Anleger, doch bei näherer Betrachtung bestehen erhebliche Zweifel daran, dass es sich um eine seriöse Investmentplattform handelt. Anleger, die auf der Suche nach Erfahrungen mit Swiss Core sind oder nach Kritik zu Swiss Core suchen, sollten die vorhandenen Warnsignale genau prüfen, bevor sie Geld investieren.

Auf der Internetseite swisscore.net wird behauptet, dass Swiss Core im Jahr 2016 gegründet worden sei und eine Handelsplattform entwickelt habe, die speziell auf die Bedürfnisse von Tradern zugeschnitten sei. Geworben wird unter anderem mit schneller Ausführung, ehrlichen Spreads, professionellen Tools sowie KI-gestützten Analysen. Zudem vermittelt die Plattform den Eindruck, dass Anleger von einer etablierten und vertrauenswürdigen Handelsumgebung profitieren könnten.

Nach den Angaben auf der Webseite soll Anlegern insbesondere der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) auf Aktien und Indizes, der Handel mit Währungspaaren (Forex) sowie der Handel mit Kryptowährungen ermöglicht werden. Gerade bei solchen Finanzprodukten ist jedoch eine besondere Vorsicht erforderlich, da diese Handelsformen einer strengen gesetzlichen Regulierung unterliegen.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Swiss Core Erfahrungen: Zweifel an einem seriösen Anbieter

Viele Anleger suchen vor einer Investition nach Swiss Core Erfahrungen und Bewertungen im Internet. Dabei sollte nicht allein auf die professionelle Gestaltung einer Webseite vertraut werden. Gerade betrügerische Handelsplattformen investieren häufig erhebliche Mittel in ein seriös wirkendes Erscheinungsbild, um Vertrauen bei potenziellen Kunden aufzubauen.

Bei Swiss Core bestehen mehrere Anzeichen, die gegen eine seriöse Handelsplattform sprechen. Insbesondere die angebliche Regulierung und die Darstellung eines etablierten Unternehmens werfen erhebliche Fragen auf.

Die Plattform vermittelt den Eindruck, als würde sie von einem erfahrenen und regulierten Finanzdienstleister betrieben werden. Eine Überprüfung der regulatorischen Voraussetzungen zeigt jedoch erhebliche Unstimmigkeiten.

Keine Erlaubnis der BaFin für Swiss Core

Werden in Deutschland CFD- oder Forex-Geschäfte angeboten, kann dies eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung darstellen. Insbesondere der Eigenhandel im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) setzt grundsätzlich eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraus.

Eine solche Genehmigung ist erforderlich, damit Anleger darauf vertrauen können, dass ein Anbieter gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Organisation, Kapitalausstattung und Anlegerschutz unterliegt.

Swiss Core verfügt jedoch über keine erkennbare Erlaubnis der BaFin für die Erbringung entsprechender Wertpapierdienstleistungen.

Auch für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten bestehen in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben. Betreiber von Handelsplattformen für Kryptowerte oder Anbieter entsprechender Kryptowerte-Dienstleistungen benötigen grundsätzlich eine Zulassung nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) beziehungsweise den ergänzenden nationalen Vorschriften.

Auch eine entsprechende Erlaubnis für Swiss Core ist nicht ersichtlich.

Kritik an Swiss Core: Mehrere Warnzeichen sprechen gegen Seriosität

Die Kritik an Swiss Core beschränkt sich nicht nur auf die fehlende Regulierung. Weitere Umstände sprechen dafür, dass Anleger besonders vorsichtig sein sollten.

Die Plattform swisscore.net stellt sich als professioneller Anbieter aus dem Finanzbereich dar. Allerdings bestehen erhebliche Zweifel an den Angaben zum Unternehmen. Die angeblich in Zürich angegebene Adresse konnte nicht als tatsächlicher Unternehmenssitz eines regulierten Finanzdienstleisters bestätigt werden.

Darüber hinaus wird eine angebliche Regulierung durch die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA suggeriert. Eine entsprechende Bestätigung einer Zulassung oder Beaufsichtigung liegt jedoch nicht vor.

Besonders problematisch ist zudem der Verdacht eines Identitätsdiebstahls zulasten der „SwissCore Group AG“. Solche Fälle treten bei betrügerischen Handelsplattformen häufig auf. Dabei werden Namen real existierender Unternehmen oder ähnlich klingende Firmierungen verwendet, um Anleger in Sicherheit zu wiegen.

Ein weiteres Warnsignal ist das fehlende Impressum. Auf der Internetseite finden sich keine ausreichenden Angaben zu einer verantwortlichen Betreibergesellschaft, der Rechtsform oder den tatsächlich handelnden Personen. Für einen seriösen Finanzdienstleister wäre eine transparente Darstellung dieser Informationen selbstverständlich.

Zusätzlich wurde für die Domain swisscore.net ein Anonymisierungsdienst verwendet, wodurch die Identität der tatsächlichen Betreiber verborgen wird. Auch die Registrierung der Domain erst im April 2026 passt nicht zu der Behauptung, Swiss Core sei bereits seit dem Jahr 2016 als etablierte Handelsplattform tätig.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Schadensersatzansprüche gegen Swiss Core prüfen lassen

Sollte Swiss Core ohne erforderliche Genehmigung Wertpapierdienstleistungen erbracht haben, können für Anleger Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Bei einem unerlaubten Betrieb von Wertpapierdienstleistungen kann ein Anspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG geprüft werden.

Auch bei unerlaubt angebotenen Kryptowerte-Dienstleistungen können Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) in Betracht kommen.

Darüber hinaus können weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen, insbesondere wenn Anleger über wesentliche Umstände getäuscht wurden, beispielsweise über eine angebliche Regulierung, eine Unternehmenszugehörigkeit oder die Sicherheit der Geldanlage.

Anleger sollten bei Swiss Core vorsichtig sein

Die bisherigen Erkenntnisse sprechen dafür, dass Anleger bei Swiss Core von einer Nutzung der Plattform absehen sollten. Eine professionelle Webseite, vermeintliche Experten und Versprechen über moderne Trading-Technologien sind kein Beweis für einen tatsächlich existierenden und regulierten Finanzdienstleister.

Gerade bei CFD-, Forex- und Kryptoinvestments sollten Anleger immer prüfen, ob eine gültige Genehmigung durch eine zuständige Finanzaufsichtsbehörde besteht.

Betroffene Anleger sollten daher nicht abwarten, wenn Auszahlungen verweigert werden oder Zweifel an der Plattform entstehen. Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto besser können mögliche Ansprüche geprüft und gesichert werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger bei Problemen mit Online-Handelsplattformen, CFDs, Forex-Angeboten und Kryptobetrug.

Wenn Sie bei Swiss Core investiert haben und Schwierigkeiten mit Auszahlungen oder der Kommunikation mit der Plattform haben, empfiehlt es sich, zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren. 

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