Nakamura Coin auf der Domain nakamuracoin.com wirbt damit, Anlegern den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs), Forex sowie Kryptowährungen über eine moderne und sichere Handelsplattform zu ermöglichen. Die Internetseite vermittelt den Eindruck eines professionellen und seriösen Brokers, der auf Transparenz, Sicherheit und innovative Technologien setzt. Doch bei näherer Prüfung ergeben sich erhebliche Zweifel an der Seriosität des Angebots. Anleger sollten deshalb genau prüfen, wem sie ihr Geld anvertrauen.
Auf der Internetseite wird damit geworben, dass Kunden von klaren Handelsbedingungen, einem Einzahlungsbonus von 100 %, einem erweiterten Schutz ihrer Gelder sowie einer leistungsfähigen Handelsplattform profitieren könnten. Sowohl Einsteiger als auch erfahrene Anleger sollen mit umfangreichen Werkzeugen und Marktanalysen beim Handel unterstützt werden.
Derartige Werbeaussagen sind auf dem Markt für Online-Broker keineswegs ungewöhnlich. Sie ersetzen jedoch keine behördliche Erlaubnis und stellen auch keinen Nachweis dafür dar, dass ein Anbieter tatsächlich seriös arbeitet. Anleger sollten deshalb stets überprüfen, ob ein Broker über die erforderlichen Zulassungen der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügt.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen verfügt Nakamura Coin über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Soweit über eine Handelsplattform der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) oder Forex-Geschäften angeboten wird, handelt es sich regelmäßig um Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Für das Erbringen solcher Dienstleistungen ist grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.
Darüber hinaus benötigen Betreiber, die Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbieten, nach den Vorgaben der europäischen MiCAR-Verordnung sowie den nationalen Vorschriften eine entsprechende Zulassung der BaFin. Erfasst wird hierbei nicht nur der Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte, sondern unter anderem auch das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen besitzt Nakamura Coin keine entsprechende Erlaubnis. Allein dieser Umstand sollte Anleger zu besonderer Vorsicht veranlassen.
Neben der fehlenden Regulierung bestehen weitere Auffälligkeiten, die erhebliche Kritik an Nakamura Coin rechtfertigen.
Die Plattform präsentiert sich zwar wie ein etablierter und seriöser Broker. Nach den bisherigen Erkenntnissen soll jedoch ein Identitätsdiebstahl zulasten der bekannten Gesellschaft „Guggenheim Partners, Inc.“ erfolgt sein. Durch die Verwendung entsprechender Angaben soll offenbar das Vertrauen potenzieller Anleger gewonnen werden.
Darüber hinaus fehlen auf der Internetseite wesentliche Pflichtangaben. Insbesondere existiert kein Impressum mit Angaben zu den verantwortlichen Personen oder einer Betreibergesellschaft. Ebenso wird keine Rechtsform angegeben, sodass für Anleger nicht erkennbar ist, wer tatsächlich hinter der Plattform steht.
Hinzu kommt, dass nach den vorliegenden Informationen ein Anonymisierungsdienst verwendet wurde, um die Identität der tatsächlichen Domaininhaber zu verschleiern. Auch dies stellt ein typisches Warnsignal dar, das bei zahlreichen problematischen Online-Handelsplattformen anzutreffen ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Domain nakamuracoin.com erst im Mai 2026 registriert wurde. Viele betrügerische Handelsplattformen treten nur für kurze Zeit am Markt auf und verschwinden anschließend wieder. Eine erst kürzlich registrierte Domain sollte deshalb stets kritisch hinterfragt werden.
Soweit auf der Internetseite eine Anschrift in Zypern genannt wird, konnte zudem keine Erlaubnis der dortigen Finanzaufsichtsbehörde CySEC festgestellt werden. Auch dies spricht nicht für ein reguliertes und seriöses Finanzdienstleistungsunternehmen
Die bisher bekannt gewordenen Erfahrungen zeigen ein Muster, das bei zahlreichen unseriösen Online-Handelsplattformen zu beobachten ist.
Anleger berichten häufig von angeblich hohen Gewinnen, die innerhalb der Handelsplattform angezeigt werden. Gleichzeitig treten vermeintliche Berater äußerst professionell auf und drängen zu weiteren Einzahlungen. Die ausgewiesenen Gewinne dienen jedoch oftmals lediglich dazu, Vertrauen zu schaffen und Anleger zu höheren Investitionen zu bewegen.
Probleme entstehen häufig dann, wenn Auszahlungen verlangt werden. In vielen Fällen werden zusätzliche Einzahlungen, angebliche Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen verlangt. Teilweise brechen die Ansprechpartner anschließend den Kontakt vollständig ab.
Selbst wenn auf dem Bildschirm hohe Guthaben angezeigt werden, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass tatsächlich entsprechende Vermögenswerte vorhanden sind oder ausgezahlt werden können.
Für geschädigte Anleger können verschiedene rechtliche Ansprüche bestehen.
Werden Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin erbracht, kann ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG in Betracht kommen.
Werden Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten, können außerdem Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 46 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) bestehen.
Darüber hinaus kommen regelmäßig weitere deliktische Schadensersatzansprüche in Betracht. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anleger über bestehende Regulierungen getäuscht wurden, Auszahlungen verweigert werden oder sonstige irreführende Angaben gemacht wurden.
Je nach Einzelfall können sich Ansprüche sowohl gegen die Betreibergesellschaft als auch gegen verantwortliche Personen richten.
Da bei Online-Anlagebetrug häufig grenzüberschreitende Strukturen verwendet werden, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehen zahlreiche Anhaltspunkte, die erhebliche Zweifel an der Seriosität von Nakamura Coin begründen. Hierzu zählen insbesondere die fehlende Erlaubnis der BaFin, das fehlende Impressum, die Verwendung eines Anonymisierungsdienstes, die erst kürzlich registrierte Domain, die fehlende Zulassung in Zypern sowie der Verdacht eines Identitätsdiebstahls zulasten eines bekannten Finanzunternehmens.
Wer bereits Geld über Nakamura Coin investiert hat und Schwierigkeiten bei Auszahlungen oder der Kommunikation mit der Plattform erlebt, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten möglichst frühzeitig prüfen lassen. Je schneller rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, desto größer können die Chancen sein, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät bundesweit geschädigte Anleger im Bereich Online-Anlagebetrug, CFD-, Forex- und Kryptobetrug. In einem kostenfreien und unverbindlichen Ersttelefonat prüfen wir Ihren Sachverhalt, erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und setzen berechtigte Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche konsequent gegenüber den Verantwortlichen durch.
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Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.