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Xirom Investments – Warnung der CNMV

Xirom Investments auf der Domain xirominvest.com wirbt um Anleger mit Aussagen wie „Handel ohne Grenzen“, „Vertrauen ohne Kompromisse“ und dem Versprechen einer modernen Handelsplattform für den CFD-, Forex- und Kryptohandel. Doch Anleger sollten die Plattform sorgfältig prüfen, denn es gibt erhebliche Warnsignale, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob Xirom Investments seriös ist. Besonders die Warnung der spanischen Finanzaufsichtsbehörde CNMV sowie das Fehlen einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollten Investoren aufmerksam machen.

Nach den Angaben auf der Internetseite sollen Kunden Zugang zu verschiedenen Finanzmärkten erhalten. Angeboten werden unter anderem Differenzkontrakte (CFDs) auf Indizes und Rohstoffe, Forex-Geschäfte sowie der Handel mit Kryptowährungen. Darüber hinaus wirbt die Plattform mit leistungsstarken Handelswerkzeugen, innovativer Technologie und einem umfassenden Kundensupport.

Solche Versprechen finden sich häufig auf Online-Handelsplattformen. Anleger sollten jedoch nicht allein auf Werbeaussagen vertrauen, sondern prüfen, ob die angebotenen Dienstleistungen von einem regulierten und beaufsichtigten Unternehmen erbracht werden.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Warnung der spanischen Finanzaufsicht CNMV

Ein besonders wichtiges Warnsignal ist die Veröffentlichung der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde CNMV. Die Behörde weist darauf hin, dass Xirom Investments beziehungsweise die Webseite xirominvest.com nicht in ihrem Register eingetragen ist und somit nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen oder andere regulierte Finanzdienstleistungen anzubieten.

Eine solche Warnung sollte von Anlegern sehr ernst genommen werden. Finanzaufsichtsbehörden veröffentlichen entsprechende Hinweise regelmäßig, um Verbraucher vor möglichen Risiken zu schützen. Wer trotz einer behördlichen Warnung Gelder investiert, setzt sich einem erhöhten Verlustrisiko aus.

Keine Genehmigung der BaFin

Auch in Deutschland bestehen erhebliche regulatorische Bedenken. Wer CFDs oder Forex-Geschäfte anbietet, erbringt regelmäßig Wertpapierdienstleistungen, für die eine Erlaubnis der BaFin erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für den Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG.

Darüber hinaus benötigen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach den Vorgaben der europäischen MiCAR-Verordnung entsprechende Genehmigungen. Die Regulierung betrifft nicht nur den Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowährungen, sondern auch weitere Kryptowerte-Dienstleistungen.

Nach den vorliegenden Informationen verfügt Xirom Investments über keine Erlaubnis der BaFin. Für Anleger stellt dies einen wesentlichen Umstand dar, da die behördliche Aufsicht ein wichtiges Instrument zum Schutz von Investoren darstellt.

Weitere Kritik und Warnsignale

Neben den fehlenden behördlichen Genehmigungen gibt es weitere Umstände, die Anlass zu Kritik geben.

So wird auf der Plattform offenbar angegeben, dass eine Gesellschaft mit dem Namen „Xirom Investments“ in Luxemburg registriert sei. Eine Eintragung in einem Handelsregister bedeutet jedoch keineswegs, dass ein Unternehmen Finanzdienstleistungen anbieten darf. Die Regulierung von Finanzdienstleistern erfolgt durch die zuständigen Aufsichtsbehörden und nicht durch das Handelsregister.

Besonders problematisch erscheint der Umstand, dass es sich nach den vorliegenden Informationen um einen Identitäts- beziehungsweise Namensmissbrauch zulasten der bereits seit 2006 bestehenden luxemburgischen Investmentfondsgesellschaft „Xirom Investments Sicav-FIS“ handeln soll.

Auch die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF hat bereits darauf hingewiesen, dass die echte Gesellschaft keine Verbindung zu den betreffenden Internetseiten oder den Personen hat, die behaupten, für dieses Unternehmen tätig zu sein.

Hinzu kommt, dass die tatsächlichen Betreiber der Webseite offenbar durch einen Anonymisierungsdienst verborgen werden. Transparenz über die Verantwortlichen eines Finanzdienstleisters gehört jedoch zu den wesentlichen Merkmalen eines seriösen Unternehmens.

Ein weiterer Aspekt ist das vergleichsweise junge Alter der Domain. Nach den vorliegenden Informationen wurde die Domain erst im Januar 2026 registriert. Auch wenn eine neue Domain allein noch kein Betrugsmerkmal darstellt, sollte dieser Umstand bei der Gesamtbewertung berücksichtigt werden.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Mögliche Ansprüche geschädigter Anleger

Sollte eine Plattform ohne die erforderlichen Genehmigungen Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche bestehen.

Beim unerlaubten Erbringen von Wertpapierdienstleistungen kommen insbesondere Ansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG in Betracht.

Werden Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten, können sich Ansprüche unter anderem aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 46 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) ergeben.

Darüber hinaus können weitere Schadensersatzansprüche bestehen, beispielsweise wenn Anleger über die Regulierung, die Identität der Betreiber oder andere wesentliche Umstände getäuscht wurden oder wenn Auszahlungen verweigert werden.

Die Durchsetzung solcher Ansprüche erfordert regelmäßig eine sorgfältige rechtliche Prüfung des Einzelfalls sowie die Sicherung relevanter Unterlagen und Zahlungsnachweise.

Fazit: Ist Xirom Investments seriös?

Bei nicht regulierten Handelsplattformen berichten Anleger häufig von ähnlichen Problemen. Dazu gehören Schwierigkeiten bei Auszahlungen, unerwartete Nachschussforderungen, hoher Druck durch angebliche Kundenbetreuer oder die Aufforderung, weitere Einzahlungen vorzunehmen.

Ob und in welchem Umfang solche Erfahrungen auch bei Xirom Investments vorliegen, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Anleger sollten jedoch besonders vorsichtig sein, wenn Auszahlungen verzögert werden oder zusätzliche Gebühren verlangt werden, bevor Guthaben freigegeben werden sollen.

Angesichts der Warnung der CNMV, der fehlenden BaFin-Erlaubnis, der Hinweise auf einen möglichen Identitätsmissbrauch sowie weiterer Auffälligkeiten bestehen erhebliche Zweifel daran, ob Xirom Investments als seriöser Anbieter angesehen werden kann. Anleger sollten entsprechende Warnhinweise ernst nehmen und keine weiteren Einzahlungen leisten, bevor die rechtliche Situation umfassend geprüft wurde.

Wer bereits Geld bei Xirom Investments investiert hat und Probleme mit Auszahlungen, der Kommunikation mit der Plattform oder dem Zugriff auf sein Guthaben hat, sollte zeitnah rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, mögliche Schadensersatzansprüche zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte einzuleiten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Anleger, die Opfer von Online-Trading-Betrug, CFD-Betrug, Forex-Betrug oder Kryptobetrug geworden sind. Gerne prüfen wir Ihren Fall, erläutern Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie engagiert bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche. Kontaktieren Sie uns gerne. 

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