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Getliquid24 – Betrugsrisiko

Die Handelsplattform Getliquid24 unter der Domain getliquid24.com wirbt damit, Anlegern moderne Handelslösungen für CFDs, Forex und Kryptowährungen bereitzustellen, doch nach den bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen bestehen erhebliche Zweifel daran, ob Getliquid24 seriös ist. Für betroffene Anleger kann daher ein erhebliches Betrugsrisiko bestehen.

Auf der Webseite präsentiert sich Getliquid24 als international tätiger Anbieter von Finanz- und Investmentdienstleistungen. Interessenten wird suggeriert, sie könnten mithilfe modernster Technologie und attraktiver Konditionen erfolgreich auf den globalen Finanzmärkten handeln. Angeboten werden sollen insbesondere Differenzkontrakte (CFDs), Forex-Geschäfte sowie der Handel mit Kryptowährungen. Solche Aussagen sollen Vertrauen schaffen und Seriosität vermitteln. Allerdings zeigt eine nähere Prüfung zahlreiche Auffälligkeiten, die Anleger kritisch hinterfragen sollten.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

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Keine BaFin-Erlaubnis für Getliquid24

Ein besonders schwerwiegender Umstand ist, dass Getliquid24 über keinerlei Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt. Dies ist insbesondere deshalb problematisch, weil das Angebot von CFD- und Forex-Geschäften regelmäßig als erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung einzustufen ist.

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Eigenhandel oder andere Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) eine behördliche Genehmigung. Gleiches gilt für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach der europäischen MiCAR-Verordnung und den hierzu geltenden nationalen Vorschriften. Betreiber von Handelsplattformen für Kryptowährungen müssen ebenfalls über eine entsprechende Zulassung verfügen.

Nach den vorliegenden Informationen besitzt Getliquid24 jedoch keine entsprechende Lizenz der BaFin. Anleger sollten diesen Umstand keinesfalls unterschätzen. Fehlende Regulierung ist häufig eines der wichtigsten Warnsignale bei problematischen Online-Trading-Plattformen.

Kritik an fehlender Transparenz

Auch darüber hinaus bestehen erhebliche Kritikpunkte. Auf der Internetseite fehlt ein ordnungsgemäßes Impressum. Weder eine verantwortliche Betreibergesellschaft noch vertretungsberechtigte Personen werden nachvollziehbar genannt. Für Anleger ist damit kaum überprüfbar, wer tatsächlich hinter der Plattform steht.

Hinzu kommt, dass offenbar ein Anonymisierungsdienst eingesetzt wurde, um die Identität der tatsächlichen Domaininhaber zu verschleiern. Gerade bei Finanzplattformen ist Transparenz jedoch ein entscheidender Faktor für die Bewertung der Seriosität eines Angebots.

Besonders auffällig ist zudem das Alter der Domain. Die Domain getliquid24.com wurde erst im März 2026 registriert. Gleichzeitig behauptet die Plattform, bereits seit 2024 aktiv zu sein. Solche Widersprüche werfen erhebliche Fragen auf und können ein Hinweis darauf sein, dass Anleger gezielt über die tatsächliche Unternehmenshistorie getäuscht werden sollen.

Zweifel an den angegebenen Standorten

Getliquid24 nennt angebliche Standorte in London, Zürich und Berlin. Solche internationalen Adressen sollen bei Anlegern häufig den Eindruck eines etablierten und seriösen Finanzunternehmens erzeugen. Nach den bisherigen Erkenntnissen spricht jedoch vieles dafür, dass es sich hierbei lediglich um eine Täuschungskulisse handelt.

Die genannten Adressen wirken austauschbar und lassen keine eindeutigen Rückschlüsse auf eine tatsächlich operierende Gesellschaft zu. Gerade betrügerische Handelsplattformen arbeiten häufig mit prestigeträchtigen Geschäftsadressen, ohne dort tatsächlich ansässig zu sein.

Anleger sollten sich daher nicht allein von professionell gestalteten Webseiten oder internationalen Geschäftsanschriften beeindrucken lassen. Entscheidend ist vielmehr, ob eine überprüfbare Regulierung und transparente Unternehmensangaben vorhanden sind.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

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Mögliche Schadensersatzansprüche gegen Getliquid24

Für betroffene Anleger können rechtliche Ansprüche bestehen. Wird eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung ohne Genehmigung angeboten, können Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG in Betracht kommen.

Auch beim unerlaubten Angebot von Kryptowerte-Dienstleistungen können Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den Vorschriften des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) bestehen.

Darüber hinaus kommen weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht, etwa wenn Anleger über eine angebliche Regulierung getäuscht wurden oder Auszahlungen verweigert werden. Entscheidend ist stets eine sorgfältige Prüfung des konkreten Sachverhalts.

Was betroffene Anleger jetzt tun sollten

Die Erfahrungen mit vergleichbaren Online-Trading-Plattformen zeigen, dass Anleger häufig zunächst zu kleineren Einzahlungen bewegt werden. Anschließend versuchen angebliche Broker oder Account-Manager, die Betroffenen zu immer höheren Investitionen zu überreden. Anfangs werden oft positive Gewinne im Nutzerkonto angezeigt, um weiteres Vertrauen aufzubauen.

Probleme entstehen häufig spätestens dann, wenn Anleger eine Auszahlung verlangen. Nicht selten werden zusätzliche Gebühren, Steuern oder Provisionen gefordert. Teilweise wird die Auszahlung auch vollständig verweigert. In vielen Fällen brechen die Betreiber anschließend den Kontakt ab.

Ob es bei Getliquid24 tatsächlich zu vergleichbaren Vorgehensweisen gekommen ist, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. Die bestehenden Warnsignale und die fehlende Regulierung sollten jedoch ernst genommen werden.

Wer bei Getliquid24 investiert hat und Probleme mit Auszahlungen oder dem Kontakt zur Plattform erlebt, sollte möglichst schnell handeln. Erfahrungsgemäß steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen, wenn frühzeitig rechtliche Schritte geprüft werden.

Wichtig ist insbesondere, sämtliche Unterlagen und Kommunikationsnachweise zu sichern. Dazu zählen E-Mails, Chatverläufe, Zahlungsnachweise sowie Screenshots des Nutzerkontos. Anleger sollten zudem keine weiteren Einzahlungen leisten und sich nicht unter Druck setzen lassen.

Die auf Anlegerschutz und Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger bei der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen Betreiber unseriöser Handelsplattformen. Wenn Sie Erfahrungen mit Getliquid24 gemacht haben oder Zweifel an der Seriosität der Plattform bestehen, kann eine anwaltliche Beratung helfen, die rechtlichen Möglichkeiten zu bewerten und geeignete Schritte einzuleiten. Kontaktieren Sie uns gerne.

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