Plattformen

ava+trade – Vorsicht, unseriös

Die Handelsplattform ava+trade unter der Domain avaplustrade.co.uk wirbt damit, Anlegern den Handel mit CFDs, Forex und Kryptowährungen über eine moderne und professionelle Trading-Umgebung zu ermöglichen, doch nach unseren Erfahrungen bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die Plattform seriös arbeitet.

Auf der Webseite wird mit umfangreichen Funktionen wie Echtzeit-Charts, erweiterten Analysetools und einer schnellen Orderausführung geworben. Darüber hinaus entsteht durch Hinweise auf angebliche Regulierungen durch verschiedene Finanzaufsichtsbehörden zunächst der Eindruck eines vertrauenswürdigen und regulierten Angebots. So wird unter anderem behauptet, Ava Plus Trade Ltd werde von der Zentralbank von Irland oder der Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) beaufsichtigt. Für viele Anleger klingt dies zunächst seriös und professionell. Gerade unerfahrene Investoren lassen sich häufig von solchen Angaben überzeugen und tätigen Einzahlungen im Vertrauen auf eine sichere Handelsumgebung.

Bei näherer Prüfung ergeben sich jedoch erhebliche Auffälligkeiten und Kritikpunkte, die Anleger ernst nehmen sollten.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

In einem kostenfreien und unverbindlichen Ersttelefonat informiere ich Sie darüber, welche rechtlichen Maßnahmen gegen ava+trade in Betracht kommen. Im Anschluss setze ich Ihre Rückzahlungsforderungen konsequent durch.

FCA veröffentlicht Warnung gegen avaplustrade.co.uk

Besonders alarmierend ist, dass die britische Finanzmarktaufsicht FCA bereits eine offizielle Warnung zu avaplustrade.co.uk veröffentlicht hat. Die FCA weist ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen keine Genehmigung besitzt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen anzubieten oder Anlagegeschäfte zu betreiben.

Eine solche Warnung ist für Anleger ein gravierendes Warnsignal. Denn regulierte Finanzdienstleister müssen umfangreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen und unterliegen strengen Kontrollmechanismen. Fehlt eine solche Erlaubnis, besteht für Anleger ein erhebliches Risiko. Erfahrungen aus zahlreichen Fällen im Bereich Online-Trading zeigen, dass Plattformen ohne behördliche Genehmigung häufig mit problematischen Geschäftspraktiken arbeiten oder sogar Teil eines Anlagebetrugs sein können.

Keine Erlaubnis der BaFin

Auch in Deutschland verfügt ava+trade nach den vorliegenden Erkenntnissen über keinerlei Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wer in Deutschland CFD- oder Forex-Geschäfte anbietet, benötigt grundsätzlich eine Genehmigung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Der Handel mit Differenzkontrakten und Forex-Produkten stellt regelmäßig eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung dar.

Darüber hinaus unterliegt auch der Handel mit Kryptowährungen inzwischen strengen regulatorischen Anforderungen. Nach der europäischen MiCAR-Verordnung benötigen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen entsprechende Genehmigungen der BaFin. Dies betrifft insbesondere den Betrieb von Handelsplattformen für Kryptowährungen.

Nach unseren Recherchen liegen für ava+trade keinerlei Hinweise auf eine entsprechende Zulassung vor. Dies ist ein weiterer erheblicher Kritikpunkt und spricht gegen die Seriosität der Plattform.

Weitere Warnsignale und fehlende Transparenz

Neben den fehlenden Genehmigungen existieren weitere Anzeichen, die Anleger äußerst vorsichtig machen sollten.

So fehlt auf der Webseite ein ordnungsgemäßes Impressum mit klaren Angaben zu den Verantwortlichen oder einer nachvollziehbaren Betreibergesellschaft. Gerade bei Finanzdienstleistern ist Transparenz jedoch von zentraler Bedeutung. Anleger müssen nachvollziehen können, wer hinter einer Plattform steht und welche Gesellschaft tatsächlich Vertragspartner wird.

Hinzu kommt, dass offenbar ein Anonymisierungsdienst verwendet wurde, um die Identität der tatsächlichen Betreiber zu verschleiern. Solche Maßnahmen sind bei seriösen Finanzunternehmen äußerst ungewöhnlich und werden häufig im Zusammenhang mit problematischen oder betrügerischen Plattformen beobachtet.

Darüber hinaus wurde die Domain avaplustrade.co.uk erst vor kurzer Zeit registriert. Eine sehr junge Domain kann ebenfalls ein Warnsignal darstellen, insbesondere wenn gleichzeitig hohe Renditen oder professionelle Dienstleistungen versprochen werden.

Viele Betroffene berichten bei vergleichbaren Plattformen von negativen Erfahrungen. Häufig beginnen die Probleme erst dann, wenn Anleger Auszahlungen verlangen. Nicht selten werden zusätzliche Gebühren gefordert, angebliche Steuerzahlungen verlangt oder der Kontakt bricht plötzlich vollständig ab. Auch aggressive Anrufe durch vermeintliche Broker oder Account-Manager sind typische Merkmale unseriöser Plattformen.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Während eines kostenlosen und unverbindlichen Ersttelefonats erläutere ich Ihnen, welche rechtlichen Schritte gegen ava+trade möglich sind. Ihre Rückforderungsansprüche verfolge ich anschließend mit Nachdruck.

Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Im Bereich des Online-Tradings kommt es seit Jahren vermehrt zu Fällen von Betrug. Unseriöse Handelsplattformen nutzen häufig professionell gestaltete Webseiten, um Vertrauen zu schaffen. Durch geschickte Werbung, angebliche Gewinne und intensive Betreuung werden Anleger zu immer weiteren Einzahlungen bewegt.

Viele Geschädigte erkennen erst spät, dass sie möglicherweise Opfer eines Betrugs geworden sind. Gerade die Behauptung einer Regulierung durch bekannte Aufsichtsbehörden dient oftmals dazu, Seriosität vorzutäuschen.

Anleger sollten daher sehr genau prüfen, ob eine Plattform tatsächlich über eine gültige Lizenz verfügt. Angaben auf der Webseite allein reichen keinesfalls aus.

Für betroffene Anleger können verschiedene rechtliche Ansprüche in Betracht kommen.

Da der Handel mit CFDs und Forex-Produkten erlaubnispflichtig ist, kann bei einem unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG bestehen.

Auch beim unerlaubten Angebot von Kryptowerte-Dienstleistungen können sich Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 46 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) ergeben.

Darüber hinaus kommen weitere Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung in Betracht, insbesondere wenn Anleger über angebliche Regulierungen getäuscht wurden oder Auszahlungen verweigert werden.

Die Erfahrung zeigt, dass schnelles Handeln für geschädigte Anleger besonders wichtig ist. Zahlungsströme können unter Umständen nachvollzogen und weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Je früher Betroffene reagieren, desto besser sind häufig die Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer bei ava+trade investiert hat und Probleme mit Auszahlungen, dem Kundenservice oder angeblichen Nachforderungen erlebt, sollte die Situation ernst nehmen und keine weiteren Zahlungen leisten.

Wichtig ist außerdem, sämtliche Unterlagen und Kommunikationsnachweise zu sichern. Dazu gehören Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe sowie Nachweise über Einzahlungen und angebliche Gewinne.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger bei der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche und der Durchsetzung ihrer Rechte. Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Online-Trading, CFD-, Forex- und Kryptobetrug.

Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ava+trade gemacht haben oder Zweifel an der Seriosität der Plattform bestehen, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie engagiert bei der Geltendmachung möglicher Ansprüche.

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