Die Handelsplattform Dexcpt auf dexcpt.com wirbt damit, Anlegern den Zugang zu internationalen Finanzmärkten zu ermöglichen und sich als seriöses Prop-Trading-Unternehmen zu präsentieren. Doch bei genauer Betrachtung häufen sich die Kritikpunkte, sodass sich für viele Anleger die Frage stellt, ob es sich hierbei nicht vielmehr um einen Betrug handelt. Die Erfahrungen zahlreicher Betroffener sowie eine rechtliche Einordnung legen nahe, dass höchste Vorsicht geboten ist.
Auf der Webseite wird damit geworben, dass Nutzer bereits nach kurzer Zeit Auszahlungen erhalten können und schon ab dem ersten erfolgreichen Handelstag Zugriff auf Gewinne haben. Zudem wird der Eindruck erweckt, dass es sich um ein weltweit vertrauenswürdiges Unternehmen handelt. Anleger sollen sowohl in Forex-Geschäfte als auch in Kryptowährungen investieren können.
Gerade solche Versprechen klingen für unerfahrene Anleger besonders attraktiv. Doch genau hier setzt häufig die Masche unseriöser Plattformen an: hohe Gewinne, schnelle Auszahlungen und ein einfacher Einstieg sollen Vertrauen schaffen. In der Praxis zeigt sich jedoch oft ein anderes Bild, was zahlreiche negative Erfahrungen bestätigen.
Ein besonders gravierender Kritikpunkt ist das Fehlen einer erforderlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wer in Deutschland Forex-Handel oder Kryptodienstleistungen anbietet, benötigt zwingend eine entsprechende Genehmigung.
Forex-Geschäfte gelten rechtlich als Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG. Ebenso unterliegen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten der europäischen MiCAR-Verordnung und damit der Aufsichtspflicht durch die BaFin.
Dexcpt verfügt jedoch über keinerlei Genehmigung. Dies ist ein starkes Indiz gegen die Seriosität der Plattform. Anleger sollten sich bewusst sein, dass ein fehlendes Lizenzierungsverfahren erhebliche Risiken birgt und im Schadensfall die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert.
Neben der fehlenden Regulierung gibt es weitere Anzeichen, die Zweifel an der Seriosität von Dexcpt aufkommen lassen. Die angebliche Geschäftsadresse in Belgien sowie die behauptete Verbindung zu einer DEX N.V. konnten nicht verifiziert werden. Vielmehr besteht der Verdacht, dass hier fremde Identitäten missbräuchlich verwendet werden, um Vertrauen zu erzeugen.
Ein weiteres typisches Merkmal: Auf der Webseite fehlt ein vollständiges Impressum. Angaben zu den Verantwortlichen oder zur tatsächlichen Betreibergesellschaft sind nicht vorhanden. Dies verstößt gegen geltende rechtliche Anforderungen und ist ein häufiges Kennzeichen betrügerischer Online-Plattformen.
Zudem wurde die Domain dexcpt.com erst im Februar 2026 registriert. Solch junge Domains sind in vielen Fällen ein Hinweis auf kurzfristig angelegte Geschäftsmodelle, wie sie bei betrügerischen Konstruktionen häufig vorkommen. Ergänzend wird die Subdomain portal.dxcpt.co genutzt, um eine professionelle Handelsumgebung vorzutäuschen.
Ein zentrales Problem, von dem viele Anleger berichten, betrifft die Auszahlung von Geldern. Sobald Nutzer versuchen, ihr Guthaben abzurufen, werden plötzlich zusätzliche Anforderungen gestellt. Dazu zählen angebliche Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen.
Diese Forderungen entbehren regelmäßig jeder rechtlichen Grundlage. Vielmehr handelt es sich um eine bekannte Vorgehensweise im Bereich Anlagebetrug. Anleger werden dazu gedrängt, weitere Zahlungen zu leisten – in der Hoffnung, ihr bereits investiertes Geld zurückzuerhalten.
Die Erfahrung zeigt jedoch eindeutig: Weitere Einzahlungen führen in der Regel nicht zur Auszahlung, sondern erhöhen lediglich den finanziellen Schaden. Dieses Muster ist ein klares Warnsignal für Betrug.
Für betroffene Anleger bestehen durchaus rechtliche Ansätze, um gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Beim unerlaubten Angebot von Wertpapierdienstleistungen kann ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG bestehen.
Auch im Bereich der Kryptowährungen können sich Ansprüche ergeben. So kann ein Verstoß gegen das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB begründen.
Darüber hinaus kommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht, insbesondere wenn Anleger über die Regulierung getäuscht wurden oder Auszahlungen verweigert werden. In vielen Fällen richtet sich der Anspruch sowohl gegen die Betreibergesellschaft als auch gegen die handelnden Personen im Hintergrund.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die zahlreichen negativen Erfahrungen, die fehlende Regulierung sowie die beschriebenen Praktiken erhebliche Zweifel an der Seriosität von Dexcpt begründen. Für Anleger besteht ein erhebliches Risiko, Opfer eines Betrugs zu werden.
Wenn Sie bei Dexcpt investiert haben und Probleme auftreten – insbesondere bei Auszahlungen – sollten Sie nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Je früher gehandelt wird, desto besser stehen die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung von Betrugsopfern im Bereich Online-Trading spezialisiert. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Ihre Schadensersatzansprüche konsequent durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns gerne.
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