Plattformen

fxopenvip.com – FCA warnt vor Klon

Immer mehr Anleger wenden sich an unsere Kanzlei, weil sie Opfer unseriöser Online-Handelsplattformen geworden sind. Ein aktuelles Beispiel ist die Plattform fxopenvip.com, die angeblich führende Technologien, intelligente Analysetools und ein hochentwickeltes Risikomanagementsystem anbietet. Doch der Schein trügt: Hinter der professionell wirkenden Außendarstellung lauern erhebliche Risiken.

Laut eigener Aussage bietet fxopenvip.com Zugang zu Forex-Handel, Kryptowährungen und Futures auf Rohstoffe und Metalle. Man rühmt sich mit „zukunftsweisenden Analysedaten“ und einem „quantitativen Anlagemodell“, das Rendite und Effizienz steigern soll. Zudem wird suggeriert, dass die Plattform weltweit strengste Aufsichtsstandards einhält und Kundengelder sicher verwahrt.

Doch unsere Erfahrungen mit Mandanten zeigen ein anderes Bild: Viele Anleger berichten, dass sie zwar problemlos Einzahlungen leisten konnten, Auszahlungen aber plötzlich blockiert wurden. Häufig treten „Berater“ der Plattform an Kunden heran, die zu immer höheren Einzahlungen gedrängt werden – ein typisches Muster bei Betrug im Online-Trading-Bereich.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Ich biete Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an, prüfe sorgfältig Ihre möglichen Ansprüche gegenüber fxopenvip.com und setze mich mit Nachdruck für die Durchsetzung Ihrer Rückforderungen ein. Zögern Sie nicht, mich jederzeit zu kontaktieren – ich unterstütze Sie gerne.

FCA-Warnung: FXOpenVIP ist ein Klon – keine Erlaubnis in Großbritannien

Ein deutliches Alarmsignal ist die Warnung der britischen Finanzaufsicht FCA:

„fxopenvip.com verfügt über keine Erlaubnis, in Großbritannien Finanzdienstleistungen anzubieten. Es handelt sich um einen Klon der regulierten Firma „FXOpen Ltd.“, die nicht mit fxopenvip.com in Verbindung steht.“

Dies ist ein klarer Hinweis auf Identitätsmissbrauch und fehlende Seriosität. Wer sich auf eine solche Plattform einlässt, riskiert, einem professionell organisierten Anlagebetrug aufzusitzen.

Keine BaFin-Genehmigung – Rechtswidrige Geschäfte in Deutschland

Auch in Deutschland dürfen Forex- und Kryptogeschäfte nur mit Genehmigung der BaFin angeboten werden. fxopenvip.com besitzt keinerlei Zulassung. Damit verstößt die Plattform gegen deutsches und europäisches Finanzrecht. Anlegern können daraus Schadensersatzansprüche zustehen, etwa gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG.

Weitere Anzeichen für unseriöses Vorgehen

  • Fehlendes Impressum: Keine Angaben zu Betreibern oder Gesellschaftsform.

  • Anonyme Domainregistrierung: Die Webseite wurde erst kürzlich erstellt, unter Verschleierung der Betreiberidentität.

  • Falsche Gründungsangaben: Behauptete Firmengründung 2005, Domain aber erst seit wenigen Wochen aktiv.

All dies sind typische Warnsignale für eine betrügerische Plattform.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

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Wie können betroffene Anleger vorgehen?

Wenn Sie Geld bei fxopenvip.com investiert haben und auf Probleme stoßen – etwa bei der Auszahlung oder wenn Sie sich getäuscht fühlen –, sollten Sie schnell handeln. Oftmals lassen sich Gelder nur zurückholen, wenn frühzeitig rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist seit Jahren auf die Vertretung von Opfern unseriöser Online-Broker und Anlagebetrüger spezialisiert. Wir prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen die Betreiber durchgesetzt werden können und unterstützen Sie dabei, Ihr investiertes Kapital zurückzufordern.

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Je schneller Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, Ihr Geld zu sichern.

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