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UniSmartMove – Kritik an der Handelsplattform

Die Handelsplattform UniSmartMove, erreichbar über die Domain unismartmove.com, präsentiert sich auf den ersten Blick als moderne Anlaufstelle für den Handel mit Finanzprodukten wie CFDs, Forex oder Kryptowährungen. Anlegerinnen und Anleger werden mit Versprechungen von schnellen Gewinnen und professioneller Unterstützung gelockt. Doch bei genauerer Betrachtung zeigen sich gravierende Zweifel an der Seriosität des Angebots. Nachfolgend finden Sie eine ausführliche Analyse, die Ihnen helfen soll, die Risiken besser einzuschätzen und im Falle eines Schadens rechtliche Schritte zu erwägen.

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Fehlende Transparenz und unklare Unternehmensstruktur

Ein wesentliches Kriterium für die Seriosität einer Handelsplattform ist ein transparentes Impressum. Bei UniSmartMove fehlen jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben vollständig. Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sind Betreiber von Internetdiensten verpflichtet, nachvollziehbar darzulegen, wer hinter der Plattform steht.

Stattdessen verweist die Webseite lediglich auf eine angebliche Adresse in der Schweiz: Rue Jean-Petitot 14, 1204 Genève. Eine Überprüfung dieser Anschrift zeigt jedoch: Dort befindet sich keine Niederlassung von UniSmartMove. Damit bleibt unklar, wer tatsächlich die Geschäfte führt.

Kontakt soll angeblich über die E-Mail-Adresse support@unismartmove.com sowie eine Schweizer Telefonnummer möglich sein. Doch weder über die Telefonnummer noch über öffentliche Register lässt sich die Existenz einer solchen Firma bestätigen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Domain. Die Internetadresse unismartmove.com wurde erst am 16.04.2025 über den Registrar Tucows, Inc. registriert. Auffällig: Die wirklichen Inhaber der Domain werden durch Anonymisierungsdienste verschleiert. Auch die Subdomain trading.unismartmove.com gehört zu diesem undurchsichtigen Konstrukt.

Für Anleger ist dies ein starkes Warnsignal: Seriöse Anbieter legen ihre Eigentümerstrukturen offen und vermeiden bewusst jede Form der Anonymität.

Fehlende Eintragung in Handelsregister und keine Genehmigungen

Weder im schweizerischen Handelsregister noch in anderen relevanten Unternehmensregistern lässt sich eine Gesellschaft namens UniSmartMove nachweisen. Dennoch bietet die Plattform klar Finanzdienstleistungen an – und das ohne erforderliche behördliche Erlaubnis.

In Deutschland liegt somit ein Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG) vor. Das Anbieten von Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung ist nicht nur ordnungswidrig, sondern kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Raum stehen Vorwürfe des Anlagebetrugs nach § 263 StGB und des Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a StGB.

Ein seriöser Finanzdienstleister weist seine Zulassung bei einer Aufsichtsbehörde – beispielsweise der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in Deutschland – transparent nach. Anleger finden dort sowohl die Registrierungsnummer als auch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Bei UniSmartMove fehlen sämtliche dieser Nachweise. Damit bietet die Plattform höchstwahrscheinlich unerlaubte Finanzdienstleistungen an, insbesondere dann, wenn sie deutsche Anleger anspricht.

Erfahrungen von Betroffenen und typische Maschen

Uns erreichen regelmäßig Berichte von Anlegern, die schlechte Erfahrungen mit UniSmartMove gemacht haben. Typischerweise läuft es so ab:

  • Neue Kunden werden mit anfänglichen kleineren Gewinnen geködert, um Vertrauen aufzubauen.
  • Danach werden Anleger gedrängt, immer höhere Summen einzuzahlen.
  • Sobald es zu Auszahlungswünschen kommt, reagieren die Betreiber nicht mehr oder verlangen zusätzliche „Gebühren“ oder „Steuern“.

Diese Vorgehensweise entspricht klassischen Mustern des Online-Anlagebetrugs.

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Rechtliche Bewertung und Handlungsmöglichkeiten

Wer bereits Geld bei UniSmartMove investiert hat, sollte unverzüglich handeln. Ein Abwarten führt meist dazu, dass die Spuren der Täter verwischt werden. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

  1. Sicherung aller Unterlagen – Kontoauszüge, E-Mails, Chatprotokolle.
  2. Strafanzeige wegen Betrugs bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
  3. Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche, etwa Rückforderungen von Zahlungen über Banken oder Kreditkartenunternehmen.
  4. Rechtsberatung durch spezialisierte Kanzleien, die Erfahrung mit Anlagebetrug haben.

Unser Fazit zu UniSmartMove

Die Analyse zeigt eindeutig: UniSmartMove ist keine seriöse Handelsplattform. Es fehlt an Transparenz, an einer behördlichen Zulassung und an jeder Form nachvollziehbarer Unternehmensstruktur. Stattdessen deuten zahlreiche Hinweise auf einen möglichen Betrug hin.

Wenn Sie betroffen sind oder den Verdacht haben, Opfer von UniSmartMove geworden zu sein, sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Unsere Kanzlei ist auf die Beratung von Geschädigten im Bereich CFDs, Forex und Kryptobetrug spezialisiert. Wir helfen Ihnen, den Sachverhalt zu bewerten und die richtigen Schritte einzuleiten.

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