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AchieversWorldFX – Achtung, Seriosität zweifelhaft

In Zeiten von wachsendem Online-Handel und digitalen Investmentmöglichkeiten sind viele Anleger auf der Suche nach lukrativen Plattformen für Kryptowährungen, Forex oder andere Finanzprodukte. Eine dieser Plattformen ist AchieversWorldFX (achieversworldfx.com), die auf ihrer Webseite ambitionierte Versprechungen macht: Anleger sollen hier durch innovativen Handel, Diversifikation in verschiedene Anlageklassen sowie Marktgeschick hohe Renditen erzielen können. Doch bei genauerem Hinsehen zeigen sich erhebliche Zweifel an der Seriosität dieses Anbieters.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Ich biete Ihnen gerne eine unverbindliche Ersteinschätzung an und prüfe mögliche Ansprüche gegenüber AchieversWorldFX. Mit Engagement setze ich mich dafür ein, Ihre Rückforderungen durchzusetzen – nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Erfahrungen mit AchieversWorldFX – vielversprechende Werbung, aber wenig Transparenz

Wer sich auf der Webseite von AchieversWorldFX umschaut, wird mit einer Vielzahl von Angeboten und Fachbegriffen konfrontiert. Neben dem klassischen Handel mit Kryptowährungen werden unter anderem Investitionen in Diamanten, Rohöl, Edelmetalle und Devisen beworben. Sogar die Teilnahme an ICOs (Initial Coin Offerings) und IPOs (Initial Public Offerings) wird suggeriert – das klingt für viele Anleger zunächst attraktiv.

Doch Erfahrungen, die Betroffene mit AchieversWorldFX gemacht haben, zeichnen ein anderes Bild. Häufig berichten Geschädigte, dass Einzahlungen problemlos möglich waren, Auszahlungen jedoch verweigert oder über Wochen hinausgezögert wurden. Kundenservice? Oft nicht erreichbar oder nur mit ausweichenden Antworten.

Keine Erlaubnis der BaFin – Warnsignale ernst nehmen

Ein zentrales Problem: AchieversWorldFX verfügt nicht über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In Deutschland ist für den Handel mit Kryptowerten, wie ihn AchieversWorldFX anbietet, gemäß der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) eine Genehmigung der BaFin erforderlich.

Ohne eine solche Erlaubnis ist das Anbieten von Kryptowertedienstleistungen illegal – Anleger, die auf der Plattform investieren, sind damit rechtlich nicht ausreichend geschützt. Dies ist ein klares Warnsignal, das jeder potenzielle Nutzer ernst nehmen sollte.

Zweifel an der Seriosität der Plattform

Weitere Kritik ergibt sich beim genaueren Blick auf die Angaben auf der Webseite: Ein Zertifikat verweist auf eine angeblich in Großbritannien registrierte Firma mit dem Namen „AW FINANCE LIMITED“. Unsere Recherchen zeigen jedoch, dass AchieversWorldFX keinerlei Genehmigung der britischen Finanzaufsicht (FCA) besitzt, um dort Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Auch das Impressum fehlt vollständig – es gibt keinerlei Informationen zu den Verantwortlichen oder der Betreibergesellschaft. Hinzu kommt, dass die Domain der Webseite erst 2022 registriert wurde – unter Verwendung eines Anonymisierungsdienstes, der die tatsächliche Identität der Betreiber verschleiert. Dies steht im klaren Widerspruch zu der auf der Webseite genannten Gründung des Unternehmens im Jahr 2016 in Athen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die angegebene Adresse in Griechenland. Auch bei der griechischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (HCMC) lässt sich kein Eintrag zu AchieversWorldFX finden. All diese Punkte lassen Zweifel an der Seriosität des Anbieters aufkommen.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Gerne verschaffe ich Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung und prüfe potenzielle Ansprüche gegen AchieversWorldFX. Mit vollem Einsatz unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rückforderungen – ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Anleger

Obwohl der Begriff Betrug juristisch nur dann verwendet werden darf, wenn ein vorsätzliches, strafbares Verhalten nachgewiesen ist, deuten viele Anzeichen auf unseriöse Geschäftspraktiken hin. Wenn Anleger beispielsweise über angebliche Lizenzen oder eine Regulierung durch eine Aufsichtsbehörde getäuscht wurden, könnte dies den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB erfüllen.

Darüber hinaus kann bereits das unerlaubte Erbringen von Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen einen Schadensersatzanspruch der Anleger gegen die Betreiber begründen. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. spezialgesetzlichen Vorschriften kann hier herangezogen werden, wenn beispielsweise Einlagen nicht zurückgezahlt oder falsche Versprechungen gemacht wurden.

Ist AchieversWorldFX Betrug?

AchieversWorldFX präsentiert sich auf den ersten Blick als professionelle Handelsplattform mit breitem Angebot. Doch bei genauerem Hinsehen offenbaren sich erhebliche Zweifel an der Seriosität – angefangen bei fehlenden Lizenzen über anonyme Betreiberstrukturen bis hin zu problematischen Auszahlungsverhalten. Wer hier investiert hat oder investieren möchte, sollte sich der Risiken bewusst sein und im Zweifel rechtzeitig anwaltliche Unterstützung einholen.

Falls Sie bereits bei AchieversWorldFX investiert haben und nun keine Auszahlung erhalten oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Angebots haben, sollten Sie schnell handeln. In vielen Fällen lassen sich Schadensersatzansprüche gegen die Plattformbetreiber durchsetzen – sei es aufgrund fehlender Genehmigungen oder irreführender Informationen.

Als auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie umfassend bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Betrugsopfern unseriöser Onlineplattformen – insbesondere im Bereich CFDs, Forex und Kryptohandel.

Wir prüfen Ihre individuellen Ansprüche und zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Unser Ziel ist es, Ihr investiertes Kapital zurückzuholen und Sie vor weiteren finanziellen Schäden zu schützen.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Opfer von AchieversWorldFX geworden sind oder eine rechtliche Ersteinschätzung wünschen – wir stehen Ihnen mit Engagement und Fachwissen zur Seite.

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