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ADLER CAPITAL HAUS – Achtung, FINMA-Warnung

Die Plattform ADLER CAPITAL HAUS wirbt auf ihrer Internetseite damit, eine der führenden Adressen im Bereich des Kryptowährungs-Arbitragehandels zu sein. Versprochen wird nicht weniger als eine „Revolution“ im Finanzhandel, bei der modernste Technologien zum Einsatz kommen, um angeblich sichere und hochprofitable Handelsmöglichkeiten für Kunden weltweit zu schaffen. Begriffe wie Transparenz, Ehrlichkeit und Zukunftsorientierung ziehen sich durch das Selbstbild, das ADLER CAPITAL HAUS auf adler-ch.com zeichnet.

Doch Anleger sollten bei solchen Aussagen nicht vorschnell Vertrauen schenken. In der Praxis mehren sich kritische Stimmen, Warnungen von Aufsichtsbehörden und Hinweise auf Betrug. So hat die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA ADLER CAPITAL HAUS bereits auf ihre öffentliche Warnliste gesetzt – ein deutliches Warnsignal für potenzielle Investoren.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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FINMA-Warnung: Ein deutliches Alarmzeichen für Anleger

Die FINMA listet regelmäßig Unternehmen, die unerlaubt Finanzdienstleistungen anbieten oder bei denen ein erheblicher Verdacht auf eine Gefährdung von Anlegern besteht. Im Fall von ADLER CAPITAL HAUS heißt es, dass das Unternehmen seiner gesetzlichen Auskunftspflicht gegenüber der Behörde nicht nachgekommen sei – ein Verhalten, das erfahrungsgemäß häufig bei nicht seriösen Anbietern zu beobachten ist.

Außerdem verweist die FINMA darauf, dass für ADLER CAPITAL HAUS kein Handelsregistereintrag in der Schweiz existiert. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Plattform nicht über eine transparente, rechtskonforme Unternehmensstruktur verfügt. Auch ein ordentliches Impressum mit klaren Angaben zu den Verantwortlichen fehlt auf der Website – ein klares Indiz für mangelnde Seriosität.

Fehlende Lizenz der BaFin: Unerlaubte Tätigkeit in Deutschland?

Neben der Warnung aus der Schweiz besteht auch aus deutscher Sicht Grund zur Vorsicht: Plattformen, die Dienstleistungen im Bereich von Kryptowährungen oder Arbitragehandel anbieten, benötigen nach der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) eine Genehmigung der BaFin – der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

ADLER CAPITAL HAUS besitzt nach derzeitiger Erkenntnis keinerlei BaFin-Erlaubnis. Damit besteht der konkrete Verdacht, dass hier unerlaubt Finanzdienstleistungen erbracht werden – was nicht nur rechtswidrig ist, sondern auch Schadensersatzansprüche der Anleger nach sich ziehen kann.

Erfahrungen von Anlegern: Probleme bei Auszahlungen, unerwartete Gebühren

Viele der von unserer Kanzlei vertretenen Mandanten berichten von ähnlichen Erfahrungen mit Plattformen wie ADLER CAPITAL HAUS. In der Anfangsphase werden scheinbar hohe Gewinne auf dem Handelskonto angezeigt, doch sobald es um eine Auszahlung geht, treten unerklärliche Verzögerungen auf oder es werden plötzlich weitere Einzahlungen verlangt – etwa für Steuern, Liquiditätsnachweise oder andere „Gebühren“.

Diese Masche ist aus zahlreichen Fällen bekannt und zielt darauf ab, Anleger immer weiter in die Verlustspirale zu treiben. Die Versprechen der Plattform, es handle sich um einen seriösen Anbieter, erweisen sich dann in der Realität als reine Täuschung.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Rechtliche Möglichkeiten: Schadensersatz bei Betrug und unerlaubten Anlagegeschäften

Wenn Sie betroffen sind und den Verdacht haben, bei ADLER CAPITAL HAUS einem Betrug zum Opfer gefallen zu sein, sollten Sie zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Als auf Finanzmarkt- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Sie Engelhard, Busch & Partner bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche – sei es gegen die Betreiber der Plattform oder gegen sonstige Beteiligte, etwa Zahlungsdienstleister oder Vermittler.

Besonders dann, wenn Ihnen die Auszahlung Ihrer angeblich erzielten Gewinne oder Ihres eingezahlten Kapitals verweigert wird, ist schnelles Handeln gefragt. Oft bestehen Aussichten auf Rückzahlung, wenn rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden – etwa durch Kontensperrungen, Auskunftsansprüche oder Strafanzeigen.

Fazit: Vorsicht bei ADLER CAPITAL HAUS – kritische Prüfung unerlässlich

Obwohl ADLER CAPITAL HAUS auf den ersten Blick als professioneller Anbieter erscheint, sprechen viele Faktoren gegen eine seriöse Handelsplattform: die Warnung der FINMA, das Fehlen einer BaFin-Erlaubnis, unklare Firmenstrukturen und Probleme bei Auszahlungen.

Anleger sollten die Finger von solchen Plattformen lassen oder – wenn bereits Einzahlungen erfolgt sind – sofort anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Sie kompetent, diskret und engagiert über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihr Geld zurückerhalten.

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