Die Handelsplattform CBEX stellt sich auf ihrer Webseite als innovative Plattform für digitale Vermögenswerte dar. Angeblich bedient sie professionelle Handelsnutzer weltweit und verspricht, hochwertige und innovative Investitionsmöglichkeiten anzubieten. Zudem wirbt CBEX damit, ein weltweit führender Finanzdienstleister für Blockchain-Vermögenswerte zu sein, der Millionen von Nutzern in über 130 Ländern Dienstleistungen anbietet. Doch wie seriös ist diese Plattform wirklich? Anleger sollten vorsichtig sein, da sich verschiedene Warnzeichen für potenziellen Betrug zeigen.
Der Handel mit Kryptowährungen kann in Deutschland unter bestimmten Bedingungen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfordern. Dies betrifft insbesondere:
CBEX besitzt jedoch keinerlei Genehmigung der BaFin und unterliegt somit nicht deren Aufsicht. Dies ist ein erstes Indiz dafür, dass die Plattform nicht seriös arbeitet und Anleger sich des Risikos bewusst sein sollten.
Ein weiteres Warnsignal ist das Fehlen eines Impressums auf der CBEX-Website. Es gibt keine Angaben zu den verantwortlichen Betreibern der Plattform. Stattdessen wird die Identität der Betreiber hinter einem Anonymisierungsdienst verborgen. Auch fehlen klare Informationen zur Betreibergesellschaft und zur Rechtsform von CBEX.
Zudem hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde in Singapur (MAS) bereits im Jahr 2024 eine offizielle Warnung vor CBEX ausgesprochen. Dies deutet darauf hin, dass die Plattform nicht über eine Erlaubnis durch eine renommierte Aufsichtsbehörde verfügt.
Ein weiteres bedenkliches Detail ist die Domainregistrierung: Unsere Recherchen zeigen, dass die Webseite von CBEX erst seit einem Jahr existiert. Dies widerspricht den Behauptungen, eine etablierte Plattform mit Millionen von Nutzern weltweit zu sein.
Wer bei CBEX investiert hat und nun Probleme mit Auszahlungen oder dem Kundenservice hat, sollte nicht zögern, rechtliche Schritte zu prüfen. Bei unerlaubtem Betreiben von Wertpapierdienstleistungen kann ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG bestehen. Falls Anleger durch falsche Versprechungen getäuscht wurden, könnte auch ein Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) bestehen.
Wenn Sie bei CBEX investiert haben und nun auf Probleme gestoßen sind, ist schnelles Handeln erforderlich. Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung und Vertretung von Betrugsopfern spezialisiert und unterstützt Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
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Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.
Die Website ebs-anlegerschutz.de ist nicht von uns! Falls Sie von dieser angeschrieben werden, handelt es sich hier um einen Betrugsversuch.