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Trade Smart X – Vorsicht, FCA warnt

Die Internethandelsplattform Trade Smart X wirbt mit vielversprechenden Aussagen: Anlegern wird versprochen, dass ihr Geld für sie arbeitet, strategisch diversifiziert investiert wird und dass sie von einem vertrauenswürdigen Broker profitieren. Zudem werden transparente Renditen und niedrige Verwaltungsgebühren in Aussicht gestellt. Doch ist Trade Smart X tatsächlich seriös, oder handelt es sich um einen Betrug?

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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FCA-Warnung zu Trade Smart X

Ein besonders alarmierendes Signal ist die Warnung der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA). Entgegen der Behauptung von Trade Smart X, seit 2016 in Großbritannien reguliert zu sein, stellt die FCA klar, dass tradesmartx.com keine Erlaubnis besitzt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen anzubieten oder Finanzprodukte zu vertreiben. Dies ist ein deutliches Warnsignal für Anleger, die sich auf eine angebliche Regulierung verlassen.

Fehlende BaFin-Genehmigung und Anonymität

Nicht nur in Großbritannien fehlt die erforderliche Lizenz. Auch in Deutschland benötigt eine Plattform, die Differenzkontrakte (CFDs) oder Forex-Geschäfte anbietet, eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Genehmigung liegt jedoch nicht vor.

Ein weiteres Problem ist die fehlende Transparenz: Auf der Webseite gibt es kein Impressum, das Auskunft über die Verantwortlichen gibt. Stattdessen werden die Betreiber durch Anonymisierungsdienste verschleiert. Solche Methoden sind typisch für betrügerische Plattformen.

Erfahrungen und Kritik von Anlegern

Immer wieder berichten Anleger von negativen Erfahrungen mit unregulierten Plattformen wie Trade Smart X. Dazu gehören Schwierigkeiten bei der Auszahlung von Guthaben oder die Forderung zusätzlicher Einzahlungen, angeblich für Steuern, Gebühren oder Liquiditätsnachweise. Solche Praktiken sind klare Indizien für betrügerische Machenschaften.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Rechtliche Möglichkeiten für Geschädigte

Wenn Sie auf Trade Smart X investiert haben und auf Probleme gestoßen sind, gibt es mögliche rechtliche Schritte:

  1. Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG wegen unerlaubten Eigenhandels.
  2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, wenn Anleger durch falsche Angaben getäuscht wurden, etwa zur angeblichen FCA-Regulierung.
  3. Möglichkeiten zur Rückforderung von Einzahlungen, falls Gelder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eingefordert wurden.

Fazit: Vorsicht bei Trade Smart X

Die fehlenden Lizenzen, die Warnung der FCA und die Anonymität der Betreiber sind ernsthafte Alarmsignale. Anleger sollten große Vorsicht walten lassen und keine weiteren Einzahlungen tätigen.

Sollten Sie bereits Geld investiert haben und auf Probleme stoßen, zögern Sie nicht, professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Ihre Verluste möglicherweise zu minimieren.

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    Die Website ebs-anlegerschutz.de ist nicht von uns! Falls Sie von dieser angeschrieben werden, handelt es sich hier um einen Betrugsversuch.

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