Immer mehr Anleger suchen nach neuen Möglichkeiten, in Kryptowährungen zu investieren. Plattformen wie Finance Regulator werben mit vielversprechenden Angeboten und behaupten, eine regulierte und sichere Börse zu sein. Doch eine aktuelle Warnung der Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA gibt Anlass zur Sorge.
Auf der Webseite von Finance Regulator wird betont, dass es sich um eine Plattform handelt, die den weltweiten Übergang zu Kryptowährungen beschleunigen möchte. Man arbeitet angeblich mit talentierten, ambitionierten und bescheidenen Fachkräften zusammen, die innovative Produkte entwickeln. Zudem wirbt die Plattform mit einer angeblichen Regulierung in Europa und anderen Ländern.
Laut den Betreibern sei es sicherer, Kryptowährungen über Finance Regulator zu erwerben als über nicht regulierte Börsen. Darüber hinaus wird behauptet, dass die Handelsdienstleistungen durch eine Finanzaufsichtsbehörde namens “Blockchain Financial Authorities” lizenziert seien. Doch genau hier beginnen die Zweifel an der Seriosität dieser Handelsplattform.
Die FINMA hat Finance Regulator auf ihre Warnliste gesetzt. Dies bedeutet, dass das Unternehmen möglicherweise ohne die erforderliche Genehmigung der Behörde agiert.
Die Warnliste der FINMA umfasst Unternehmen, die möglicherweise unerlaubt Finanzdienstleistungen anbieten. In vielen Fällen konnten Unternehmen auf dieser Liste den Verdacht auf illegale Tätigkeiten nicht ausräumen, da sie entweder unzureichende oder falsche Informationen bereitgestellt haben oder ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind.
Eine Aufnahme in die Warnliste kann auch erfolgen, wenn die FINMA eine erhebliche Gefährdung von Anlegern vermutet.
Auch in Deutschland gibt es Zweifel an der Seriosität von Finance Regulator. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt in vielen Fällen eine Genehmigung für den Handel mit Kryptowährungen. Dies kann zum Beispiel für Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) oder für Kryptoverwahrgeschäfte nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG) gelten.
Finance Regulator verfügt jedoch über keinerlei BaFin-Genehmigung und unterliegt somit keiner behördlichen Aufsicht in Deutschland. Dies ist ein weiteres Anzeichen dafür, dass Anleger hier Vorsicht walten lassen sollten.
Neben den Warnungen der FINMA und BaFin gibt es weitere Hinweise, die Zweifel an Finance Regulator aufkommen lassen:
All diese Punkte deuten darauf hin, dass Finance Regulator möglicherweise nicht so vertrauenswürdig ist, wie es auf der Webseite dargestellt wird.
Sollten Sie bereits Investitionen über Finance Regulator getätigt haben und auf Probleme stoßen, gibt es rechtliche Möglichkeiten, um Ihr Geld zurückzufordern.
Wenn ein Unternehmen unerlaubt Wertpapierdienstleistungen betreibt, kann ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG bestehen.
Wurden Anleger durch falsche Angaben oder irreführende Versprechungen getäuscht, könnte ein Anspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) geltend gemacht werden.
Falls Sie betroffen sind, sollten Sie sich so schnell wie möglich rechtliche Unterstützung suchen. Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, Ihr investiertes Kapital zurückzuholen.
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Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.
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