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Bitrence – Achtung wegen Warnhinweis der FCA

In Zeiten des digitalen Wandels sind Online-Handelsplattformen zu einem beliebten Instrument für Anleger geworden, die schnelle Gewinne erzielen möchten. Plattformen wie bitrence.com locken mit verlockenden Versprechen hoher Renditen – doch sind diese Plattformen immer seriös? Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) hat eine Warnung vor Bitrence herausgegeben, was Anlass zur Vorsicht gibt. Im Folgenden wird dargelegt, warum Anleger kritisch sein sollten und welche Schritte sie unternehmen können, um sich vor potenziellem Betrug zu schützen.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Bitrence.com – Ein Überblick

Bitrence.com behauptet auf seiner Website, dass die Einnahmen durch den Handel auf dem größten Devisenmarkt, mit Aktien und Krypto-Assets generiert werden. Zudem wird ein schneller Aufstieg seit der Gründung im Jahr 2019 angepriesen, wobei angeblich bereits eine Gruppe von „handverlesenen Early Adopters“ die Plattform nutzt. Die Plattform verspricht ihren Nutzern eine jährliche Rendite von 200 %, die sogar auf 275,75 % steigen könne, wenn Anleger die monatliche Zinseszinsoption wählen.

Diese Versprechen sind jedoch mit äußerster Vorsicht zu genießen. Die Erfahrung zeigt, dass solche hohen Renditeversprechen oft unrealistisch und riskant sind. Ohne den Hinweis auf mögliche hohe Verluste oder Risiken sind solche Versprechungen zudem höchst unseriös und können auf betrügerische Absichten hindeuten.

Warnung der FCA

Eine der größten roten Fahnen im Zusammenhang mit Bitrence ist die Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FCA. Die FCA hat deutlich gemacht, dass Bitrence nicht die notwendige Erlaubnis besitzt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen anzubieten. Dies bedeutet, dass die Plattform dort illegal operiert und keine offizielle Regulierung oder Überwachung durch eine Finanzbehörde besteht. Anleger, die auf solche unregulierten Plattformen vertrauen, riskieren, im schlimmsten Fall ihr gesamtes investiertes Kapital zu verlieren.

Bedenken zu Bitrence und fehlende BaFin-Erlaubnis

Auch in Deutschland sind Zweifel angebracht. Nach dem deutschen Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und dem Kreditwesengesetz (KWG) sind Unternehmen, die Forex-Handel oder Geschäfte mit Kryptowährungen anbieten, verpflichtet, eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu besitzen. Bitrence verfügt jedoch nach unseren Recherchen über keine solche Erlaubnis. Dies stellt nicht nur einen klaren Rechtsverstoß dar, sondern öffnet Tür und Tor für betrügerische Aktivitäten.

Ein weiteres alarmierendes Zeichen ist die Tatsache, dass die Domain der Website bitrence.com erst vor etwa sechs Monaten registriert wurde – im Widerspruch zu den Angaben auf der Plattform, die behaupten, seit Ende 2019 aktiv zu sein. Zudem verbirgt sich der Betreiber der Website hinter einem Verschleierungsdienst, was zusätzliche Fragen aufwirft.

Bitrence wirbt auf seiner Homepage mit enormen Renditen von 200 % bis hin zu 275,75 %, was in den meisten Fällen unrealistisch und nahezu unmöglich ist, ohne extreme Risiken einzugehen. In der Regel sollten Anleger bei solchen Versprechungen stutzig werden, da es sich um typische Merkmale von betrügerischen Plattformen handelt, die darauf abzielen, Anleger zu täuschen und deren Kapital zu erbeuten.

Ein weiteres Problem bei Bitrence ist das Fehlen eines Impressums, was in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies führt zu einer völligen Intransparenz in Bezug auf die Betreiber der Plattform. Es ist unklar, wer tatsächlich hinter Bitrence steht und wo die Plattform ihren Sitz hat, was es Anlegern nahezu unmöglich macht, rechtliche Schritte gegen die Betreiber einzuleiten, falls es zu Problemen kommt.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Rechtliche Möglichkeiten für betroffene Anleger

Anleger, die bereits über Bitrence investiert haben und nun Probleme haben, ihre Investition zurückzuerhalten, sollten schnell handeln. Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen wie Forex-Handel kann nach deutschem Recht zu Schadensersatzansprüchen führen. Nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) sowie dem Kreditwesengesetz (KWG) könnten betroffene Anleger Ansprüche geltend machen.

Im Fall von Bitrence könnten Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Betreiber haben, sofern der Forex-Handel oder der Handel mit Kryptowährungen ohne die erforderliche Erlaubnis durchgeführt wurde.

Fazit: Anleger sollten vorsichtig sein

Bitrence zeigt viele Merkmale, die auf einen potenziellen Betrug hindeuten. Die Warnung der FCA, das Fehlen einer BaFin-Genehmigung, unrealistische Renditeversprechen und die Intransparenz der Betreiberstruktur sind deutliche Warnsignale. Anleger sollten es vermeiden, ihr Kapital auf unregulierten Plattformen wie Bitrence zu riskieren.

Falls Sie bereits investiert haben und Probleme haben, an Ihr Geld zu gelangen, oder weitere Fragen zu Bitrence haben, stehen wir Ihnen bei der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gerne beratend zur Seite. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung von Betrugsopfern im Bereich von CFD-, Forex- und Krypto-Investitionen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.

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