Die Investition in Forex und Kryptowährungen ist verlockend, besonders wenn man auf Plattformen stößt, die große Gewinne versprechen. Eine dieser Plattformen, die sich momentan im Visier der Behörden befindet, ist die unter der Domain green-ultra.org agierende Handelsplattform. Auf ihrer Webseite wird beteuert, dass die Plattform von einem erfahrenen Team aus Händlern und Entwicklern geleitet wird, die angeblich über jahrelange Erfahrung in der Finanzbranche verfügen. Ihr Ziel sei es, den Kunden qualitativ hochwertige Handelslösungen zu bieten, um diese erfolgreich am Markt agieren zu lassen. Doch gerade bei solchen Versprechen sollten Anleger Vorsicht walten lassen, da es sich bei dieser Plattform um einen Verdachtsfall für Betrug handeln könnte
Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich Warnungen vor den Webseiten green-ultra.com und green-ultra.net herausgegeben, die zuvor ähnliche Dienste angeboten hatten. Dabei wurde festgestellt, dass diese Seiten ohne die notwendige Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offerierten. Kurz nach der BaFin-Warnung änderte die Plattform schnell ihre Domain, was auf einen Versuch hindeuten könnte, sich der Aufsicht und weiteren Sanktionen zu entziehen. Diese rasche Umstellung der Webseiten zeigt ein Verhalten, das potenzielle Anleger skeptisch stimmen sollte.
Ein weiteres alarmierendes Zeichen ist das Fehlen klarer Informationen über die Betreibergesellschaft von Green Ultra. Zwar wird der Name “Green Ultra” genannt, doch eine spezifische Rechtsform wird verschwiegen. Zudem verweist die Webseite auf eine Adresse in Toronto, Kanada, sowie auf angebliche Aufsichtsbehörden wie die CADFIRA und die European Financial Security. Recherchen zeigen jedoch, dass es diese Aufsichtsbehörden gar nicht gibt. Hier wird also ein wesentliches Merkmal, das für viele Anleger von Bedeutung ist – die Regulierung durch eine legitime Aufsichtsbehörde – gezielt falsch dargestellt.
Die BaFin-Erlaubnis ist für Unternehmen, die in Deutschland Wertpapierdienstleistungen oder Bankgeschäfte betreiben, zwingend erforderlich. Dies gilt auch für den Handel mit Forex und Kryptowährungen. Laut dem deutschen Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dürfen solche Geschäfte nur von Instituten durchgeführt werden, die von der BaFin zugelassen sind. Green Ultra jedoch verfügt über keine entsprechende Genehmigung. Anleger, die auf dieser Plattform tätig werden, begeben sich daher in eine gefährliche Lage, da sie nicht durch die Aufsicht einer legitimen Finanzbehörde geschützt sind.
Sollte sich herausstellen, dass Anleger durch die falsche Darstellung der Regulierung getäuscht wurden, könnten betroffene Kunden rechtliche Schritte einleiten. In Deutschland können Anleger, die Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem WpIG oder dem Kreditwesengesetz (KWG) geltend machen. Zudem kann ein Schadensersatzanspruch entstehen, wenn die Plattform Investoren bewusst über die nicht existierende Regulierung durch angebliche Aufsichtsbehörden in die Irre geführt hat.
Im Falle einer Täuschung steht den Anlegern das Recht zu, sich gegen die Verantwortlichen zur Wehr zu setzen und ihre Investitionen zurückzufordern. Hierbei ist es unerlässlich, die rechtlichen Schritte schnell und professionell anzugehen. Ein Anwalt, der sich auf Betrugsfälle bei Online-Handelsplattformen spezialisiert hat, kann hier entscheidende Hilfe leisten.
Wenn Sie auf green-ultra.org investiert haben und nun Schwierigkeiten bei der Auszahlung Ihrer Gewinne oder sogar dem gesamten Zugang zu Ihrem Kapital haben, sollten Sie schnell handeln. Es ist ratsam, umgehend einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, insbesondere wenn eine Täuschung durch die Plattform vorliegt.
Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet umfassende rechtliche Beratung für Betrugsopfer im Bereich von Online-Handelsplattformen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und helfen Ihnen, die notwendigen Schritte einzuleiten, um Ihr Kapital zurückzuholen. Ob Sie bereits eine Investition getätigt haben oder unsicher sind, ob Green Ultra eine seriöse Plattform ist – wir stehen Ihnen beratend zur Seite.
Auch wenn Green Ultra auf den ersten Blick als seriöse Plattform erscheinen mag, gibt es zahlreiche Hinweise, die auf betrügerische Praktiken hindeuten. Das Fehlen einer klaren Regulierung, die Umgehung der BaFin-Erlaubnis sowie die falsche Darstellung von Aufsichtsbehörden lassen starke Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit der Plattform aufkommen. Anleger sollten stets Vorsicht walten lassen, insbesondere bei Plattformen, die sich so kurzfristig der behördlichen Aufsicht zu entziehen versuchen.
Wenn Sie Bedenken haben oder bereits Verluste erlitten haben, zögern Sie nicht, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen. Ihre rechtlichen Ansprüche könnten erheblich sein, und je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen, Ihr Kapital zurückzubekommen. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, sich gegen betrügerische Plattformen wie Green Ultra zur Wehr zu setzen.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.