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Astrofx – Warnung der FCA

Die Onlinehandelsplattform astrofx.net bietet Anlegern die Möglichkeit, in den Forex– und Kryptowährungshandel zu investieren. Auf der Webseite wird versprochen, dass hochqualifizierte Analysten und Broker erstklassige Investitionsmöglichkeiten bieten. Es wird sogar behauptet, dass keine Risiken bestehen, da Investitionen sorgfältig analysiert und Gewinne sichergestellt werden. Doch es gibt starke Hinweise darauf, dass diese Plattform unseriös ist.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Sind Sie Opfer von Betrug durch Astrofx geworden? Haben Sie Schwierigkeiten, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Lassen Sie sich nicht länger von zweifelhaften Finanzberatern hinhalten. Kontaktieren Sie uns für eine anwaltliche Beratung!

Indizien für mangelnde Seriosität von Astrofx

  • Warnung der FCA: Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA hat bereits einen Warnhinweis zur Domain astrofxinvest.com veröffentlicht. Die Betreiber haben keine Erlaubnis, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder Finanzprodukte über die Handelsplattform anzubieten. Dies allein sollte für Anleger ein Warnsignal sein.
  • Hohe Verlustrisiken bei Forex- und Kryptohandel: Forex-Geschäfte sind aufgrund ihrer Hebelwirkung mit hohen Verlustrisiken verbunden, die bis zum Totalverlust führen können. Auch beim Handel mit Kryptowährungen bestehen erhebliche Verlustrisiken. Es ist unseriös zu behaupten, dass keine Risiken bestehen.
  • Fehlende BaFin-Genehmigung: Nach unserer Kenntnis verfügen die Verantwortlichen von Astrofx nicht über die notwendige Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Betreiben von Forex-Geschäften, die gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) erforderlich ist. Auch der Handel mit Kryptowährungen kann eine erlaubnispflichtige Wertpapier- bzw. Finanzdienstleistung sein.

Möglichkeiten für Anleger von Astrofx

Anleger, die bei Astrofx investiert haben und nun mit Problemen konfrontiert sind, haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten:

  1. Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG: Wenn ohne Erlaubnis der BaFin Wertpapierdienstleistungen offeriert werden, kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.
  2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung: Wenn Anleger über die Risiken in die Irre geführt wurden, können auch Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht kommen.

Rechtliche Beratung für betroffene Anleger

Anleger, die bei Astrofx investiert haben und Probleme mit Auszahlungen oder anderen Aspekten ihrer Investition haben, sollten dringend handeln. Insbesondere wenn Auszahlungen von Handelskonto-Guthaben nicht erfolgen oder von weiteren Einzahlungen abhängig gemacht werden, besteht Handlungsbedarf.

Unsere Kanzlei, Engelhard, Busch & Partner, ist darauf spezialisiert, die Interessen von Anlegern zu vertreten. Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen und Ihre Rechte zu wahren. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten haben.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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