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Grauer Kapitalmarkt: Definition

Als „Grauer Kapitalmarkt“ versteht man den Teil des Finanzmarktes, bei dem Anbieter und Plattformen nicht der Finanzmarktaufsicht unterliegen oder nur sehr wenige gesetzliche Anforderungen zu erfüllen sind. Das erhöht gleichermaßen die Gefahr, auf dem grauen Markt Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

Sie befürchten, Opfer einer Betrugsmasche geworden zu sein? Kontaktieren Sie uns für eine Beratung – wir sind für Sie da.

Grauer Kapitalmarkt: Definition

Der sogenannte graue Kapitalmarkt ist ein Finanzsektor, der im Gegensatz zum regulierten Kapitalmarkt weniger strengen gesetzlichen Auflagen unterliegt. Der Begriff „Grauer Kapitalmarkt“ umfasst eine Vielzahl von Anlageprodukten, die außerhalb der üblichen Börsenaufsicht und ohne Genehmigung durch Finanzbehörden wie die BaFin in Deutschland gehandelt werden. Typische Produkte auf diesem Markt schließen geschlossene Fonds, Genussrechte, Nachrangdarlehen und Direktinvestitionen in Unternehmen oder Immobilienprojekte ein.

Die Attraktivität des grauen Kapitalmarktes liegt oft in den versprochenen hohen Renditen, die jedoch mit einem entsprechend höheren Risiko einhergehen. Investoren müssen sich bewusst sein, dass Informationen über die angebotenen Produkte weniger zugänglich und überprüfbar sind, was die Transparenz und Sicherheit verringert.

Gesetzliche Regelungen sind im grauen Kapitalmarkt weniger umfassend als im regulierten Markt. Obwohl nicht gänzlich ohne rechtliche Rahmenbedingungen, sind die Produkte und Transaktionen hier weniger stark reguliert, was Raum für weniger seriöse Angebote und höhere Betrugsrisiken schafft. Insgesamt gibt es jedoch bestimmte Informationspflichten und Basisanforderungen an den Verbraucherschutz, die auch im grauen Kapitalmarkt zu erfüllen sind.

Grauer Kapitalmarkt: Welche Produkte findet man dort?

Grauer Kapitalmarkt bedeutet eine Vielzahl an Angeboten und Investitionsmöglichkeiten – es gibt kaum Grenzen. In folgenden Bereichen finden viele Angebote am grauen Kapitalmarkt statt:

  • Unternehmensbeteiligungen
  • Genussrechte und andere hybride Anleiheformen
  • Orderschuldverschreibungen
  • Crowdfunding 
  • Darlehen mit Nachrangabrede
  • Direktinvestments, etwa in Container, Holz oder Edelmetalle
  • Kauf-und-Rückvermietungs-Verträge (Sale-and-Lease-Back)
  • Wertrechte in Form von Tokens
  • Blindpool-Konstruktionen

Was diese Angebote gemeinsam haben, ist der Fakt, dass sie nicht unter den Anlegerschutz des Kreditwesengesetzes (KWG), Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) oder Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) fallen. Sie werden auf dem grauen Kapitalmarkt weder von ihren Emittenten noch von Kreditinstituten angeboten oder nachgefragt.

Produkte am grauen Kapitalmarkt erkennen

Produkte des grauen Kapitalmarktes zu erkennen, kann eine Herausforderung sein, da sie oft außerhalb regulierter und überwachter Handelsplätze angeboten werden. Hier sind einige Merkmale und Tipps, wie man diese Angebote identifizieren kann:

  1. Keine Börsennotierung: Die angebotenen Produkte sind typischerweise nicht an anerkannten Börsen gelistet. Sie finden sich stattdessen in Direktangeboten oder über spezialisierte Vermittler.
  2. Fehlende Genehmigung durch Aufsichtsbehörden: Im Gegensatz zu Produkten auf regulierten Märkten, die eine Genehmigung von Finanzaufsichtsbehörden wie der BaFin in Deutschland benötigen, haben Angebote auf dem grauen Kapitalmarkt diese Genehmigungen meistens nicht.
  3. Hohe versprochene Renditen mit hohem Risiko: Viele Angebote locken mit ungewöhnlich hohen Renditen. Diese hohen Ertragsversprechen stehen oft in direktem Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko, einschließlich des Totalverlusts des investierten Kapitals.
  4. Geringe Transparenz und Informationsverfügbarkeit: Informationen über die angebotenen Produkte sind oft schwer zu finden oder zu verstehen. Es kann an klaren, verständlichen und umfassenden Produktinformationen mangeln.
  5. Komplexe Anlagestrukturen: Produkte am grauen Kapitalmarkt sind häufig durch komplexe oder unübliche Anlagestrukturen gekennzeichnet, wie stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen oder direkte Unternehmensbeteiligungen.
  6. Werbung abseits üblicher Kanäle: Marketing und Vertrieb dieser Produkte erfolgen häufig über unkonventionelle Kanäle wie private Netzwerke, Seminare oder direkte Vertriebsgespräche, anstatt über etablierte Finanzinstitute. Auch Online Broker werden hier oft aktiv.
  7. Eingeschränkte rechtliche Schutzmaßnahmen: Da diese Produkte weniger reguliert sind, bieten sie im Fall von Betrug oder Fehlinvestitionen oft geringeren rechtlichen Schutz.
  8. Begrenzte Rücknahme- oder Verkaufsoptionen: Oft gibt es keine einfachen Möglichkeiten, die Investition vorzeitig zu liquidieren oder zu verkaufen, was zu einer geringeren Liquidität führt.

Wer überlegt, in solche Produkte zu investieren, sollte besonders sorgfältig vorgehen, umfassende Prüfung im Sinne der Due Diligence betreiben und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.

Vorsicht vor Betrugsmaschen am grauen Kapitalmarkt

Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Warnung zu verschiedenen Anbietern von Anlageprodukten. Auch wir führen eine umfangreiche Warnliste für betrügerische Anlageprodukte. Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betruges am grauen Kapitalmarkt geworden zu sein, ist es entscheidend, sofort zu handeln. Sie sollten sich möglichst schnell bei einem auf den grauen Kapitalmarkt spezialisierten Anwalt melden, um Ihre eigenen Rechte zu verstehen und zu schützen. Ein qualifizierter Anwalt hilft Ihnen durch den juristischen Prozess und unterstützt Sie zudem dabei, mögliche finanzielle Verluste zurückzugewinnen.

Wenn Sie nach einer Anlage am grauen Kapitalmarkt befürchten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, können Sie sich bei uns melden. Die Rechtsanwälte Engelhard und Busch bieten mit über 30 Jahren Erfahrung umfangreiche Beratung und Unterstützung an.  

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Wir kümmern uns ausgezeichnet um Ihr Anliegen

Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.

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